Die Künstlersozialkasse – Was muss ich als Auftraggeber wissen?

von

Die Künstlersozialkasse (KSK) bzw. die Künstlersozialversicherung bietet immer wieder Stoff für viele Diskussionen. Wer muss denn nun Abgaben zahlen? Wer kann in die Künstlersozialkasse eintreten? Wie hoch sind die Abgaben? Diese und mehr Fragen hat man nicht nur als möglicher Versicherter sondern natürlich auch als Auftraggeber. Ich möchte im Folgenden ein wenig die Auftraggeber-Seite beleuchten und Antworten auf die häufigsten Fragen geben. Wichtig: das hier ist keine verbindliche Rechtsauskunft sondern lediglich eine Hilfestellung und ich habe mich überwiegend der Informationen von der Seite der KSK bedient. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ruft im Zweifel bei der KSK an, die können euch weiterhelfen.

 

Was ist überhaupt die KSK?

Die Künstlersozialversicherung ist Teil der Sozialversicherung und ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Versicherte in der KSK zahlen nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag. Den anderen Anteil übernimmt die KSK (quasi wie in einem Angestellten-Verhältnis).

 

Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?

Die Abgabe zahlen muss jeder, der künstlerische oder publizistische Leistungen freischaffender Künstler oder Publizisten in Anspruch nimmt. Privatleute sind von der Abgabe ausgenommen (Beispiel: für eine Geburtstagsfeier hat der Feiernde bei einer Grafikerin Einladungskarten in Auftrag gegeben).

Das bedeutet:

Unternehmen, die den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen

Unternehmen, die sich selbst oder eigene Produkte bewerben und dafür freischaffende künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen

Unternehmen, die Werke und Leistungen von freischaffenden Künstlern und Publizisten nutzen, um damit Einnahmen zu erzielen.

Wichtig ist Regelmäßigkeit. Eine Regelmäßigkeit liegt vor, wenn die Gesamtsumme aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450 Euro übersteigt (das bedeutet bis 450 Euro ist man von der Abgabe befreit).

Ein paar Beispiele:
– Verlage
– Theater
– Rundfunk- und Fernsehen
– Museen
– Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte

Es macht übrigens KEINEN Unterschied, ob der beauftragte Künstler in der KSK ist oder nicht. Die Abgabe wird für jeden beauftragten, freien Künstler oder Publizisten fällig.

 

Für welche Leistungen ist eine Abgabe zu entrichten?

Für alle Entgelte an selbständige Künstler oder Publizisten, auch Nebenkosten wie Telefon- oder Materialkosten. Zahlungen an offene Handelsgesellschaften (OHG), Komanditgesellschaften (KG), juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (GmbH, AG, e.V…), Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer und Reisekosten sind von der Bemessungsgrundlage ausgenommen. Auch Vervielfältigungskosten sind davon ausgenommen (z. B. unveränderte Nachdrucke).

 

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Die Abgabe ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Im Jahr 2017 beträgt die Abgabe 4,8 %. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

 

Ich weiß nicht, ob ich abgabepflichtig bin. Was kann ich tun?

Auf der Internetseite der KSK gibt es einen Vordruck zur Prüfung der Abgabepflicht. Den kann man sich dort einfach runterladen und ausfüllen. http://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/entgeltmeldung.html

Auf der gleichen Seite kann man sich auch den aktuellen Meldebogen für Unternehmen, die schon als abgabepflichtiges Unternehmen erfasst sind, runterladen. Die Meldung muss unaufgefordert geschehen, ansonsten wird die Bemessungsgrundlage geschätzt und es droht ein Bußgeld.

Ein kurzer Hinweis, da ich von Kolleginnen mitbekommen habe, dass wütende Kunden sie anriefen und ihnen vorwarfen, dass sie ihretwegen jetzt Abgaben an die KSK zahlen müssten und warum sie nicht von der Grafikerin darüber informiert wurden: ihr als Auftraggeber seid in der Pflicht, euch über diese Abgabe zu informieren und sie korrekt abzuführen. Ich als Grafikerin bin laut Gesetz nicht mal verpflichtet euch darauf hinzuweisen, dass ihr eine Abgabe zahlen müsst (ich mache es aber trotzdem, auf meinen Angeboten und Rechnungen steht ein Vermerk dazu). Ja, ihr müsst eine Abgabe zahlen, wenn ihr mich beauftragt habt. Das müsstet ihr aber für jeden anderen, freien Grafiker ebenfalls, unabhängig davon, ob er oder sie selber Mitglied in der KSK ist oder nicht.

Ich hoffe, ich konnte euch mit diesen Informationen ein wenig helfen, das ganze WirrWarr um die KSK besser zu verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr sie gerne in den Kommentaren stellen und ich werde versuchen, euch zu helfen. Wenn ihr unsicher seid, lohnt sich auch immer ein Blick auf die Seite der KSK selber (http://www.kuenstlersozialkasse.de) oder ein Anruf bei deren Hotline. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Quelle: www.kuenstlersozialkasse.de // wikipedia.de
Artikelbild: londondeposit (depositphotos)

Die Künstlersozialkasse ist immer wieder Anlass für viele Fragen und Diskussionen. Wer muss die Abgabe zahlen? Wie hoch ist die Abgabe? Diese und mehr Fragen, die für Auftraggeber von freischaffenden Künstlern wichtig sind möchte ich in diesem Artikel beantworten.

2 Kommentare

  1. Hallo Annika,

    danke für diesen tollen Beitrag. Unglaublich wichtiges Thema. Super zusammengefasst!

    Persönlich habe ich ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass es tatsächlich noch sehr oft unklar ist, dass es eine Abgabepflicht für Unternehmen gibt, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Ganz besonders, dass es vollkommen unabhängig davon ist, ob der beauftragte Künstler/Publizist in der KSK ist oder nicht.

    Daher bin ich auch dazu übergegangen, so wie du, einen kleinen Hinweis unterzubringen mit einem direkten Verweis zur KSK.

    Danke nochmal für den Beitrag. Gerne geteilt!

    Liebe Grüße,
    Manuela

    Antworten
  2. Hallo Manuela,

    danke für den Zuspruch :) Gerade die Tatsache, dass die Abgabe unabhängig davon zu entrichten ist, ob der beauftragte Künstler selbst in der KSK ist oder nicht, scheint bei einigen noch unbekannt zu sein. Ich hatte erst kürzlich so einen Fall.

    Ich denke auch, so ein Hinweis auf Rechnung oder Angebot tut ja nicht weh und im Zweifel macht es den Auftraggeber darauf aufmerksam (wenn er es nicht schon weiß).

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Annika Lewin Grafikdesign

Halterner Str. 49
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361 9917594
E-Mail: kontakt@annika-lewin.de

Social Media

Rechtliches